Brandschutzklappen

Brandschutzklappen oder auch Brandschutzlüftungsklappen dienen der automatischen Abschottung von Öffnungen in Gebäudewänden bzw. (Brand-)abschnitts trennenden Wänden oder Decken im Bereich von Lüftungsleitungen, an denen eine Durchführung von Luft (z.B. Klimaanlage) benötigt wird. Hier gibt es unterschiedliche Bauformen die der Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch innerhalb des auf beiden Seiten der Klappe angeschlossenen Lüftungskanals.

Funktion:
Brandschutzklappen werden meist fest und dicht in bzw. auf die benötigte Durchgangsöffnung eingebaut. In selteneren Fällen erfolgt die Montage nicht direkt in/an der Wand/Decke, sondern entfernt an den brandschutztechnisch verkleideten Lüftungskanälen.
Eine Brandschutzklappe ist standardmäßig offen, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie wird über eine Feststellung offen gehalten, die das Schließen im Brand-/Auslösungsfall automatisch frei gibt um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch über die Brandabschnitte hinweg zu verhindern.

Brandschutzklappen werden in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert und gefertigt und unterliegen folgenden Normen und Vorschriften:

  • Feuerschutzprüfungen nach EN 1366-2
  • der Zulassung des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR)

Bestandteile und Aufbau einer Brandschutzklappe

Form und Aufbau
Brandschutzklappen werden in runder und eckiger Form, je nach Anforderung der Lüftungsleitung, gefertigt. Eckige Brandschutzklappen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Zulassung und der darin angegebenen Mindest- und Maximalgrößen hergestellt und verwendet. Für runde Brandschutzklappen haben die jeweiligen Hersteller einheitliche Abmessungen beschlossen.
Im runden bzw. eckigen Baukörper befindet sich eine entsprechend passende Klappe, welche, meist mittig gelagert durch eine 90°-Drehung die Durchgangsöffnung verschließt. Die Klappenbauteile bestehen aus Stahl.

Hinweis: Bei Einbau von Brandschutzklappen muss sichergestellt werden, dass Inspektionen und Wartungen von außen und innen möglich sind. Dies erfolgt in der Regel durch Revisionsluken in der Brandschutzklappe.

Antrieb
Die Verschlußbewegung wird bei einer Standardklappe durch eine gespannte Feder gewährleistet. Hier gibt es jedoch auch andere Möglichkeiten wie z.B. motorische oder pneumatische Schließung / Öffnung gegeben.

Feststellung
Die Feststellung erfolgt im Standard über ein Schmelzlot (Auslösung bei ca. 72°C), kann jedoch auch je nach Anforderung  über Haltemagnete oder pneumatisch erfolgen.

Zusatzausstattungen
Bei vielen Brandschutzklappen ist eine Meldung bzw. Überwachung der Schließung erwünscht, (z.B. zur Abschaltung der Lüftungsanlage) was über entsprechende Schalter an der Klappe realisiert werden kann. Bei elektrischen Anlagen erfüllen Stellmotoren mit zwei Schaltkontakten diese Aufgabe.
Bei sogenannten Entrauchungsklappen werden die Auf- und Zustellung durch einen Klappenstellmotor je nach Entrauchungskonzept angefahren.
Um auch eine Kaltrauchübertragung zu verhindern, ist die Ausstattung mit Rauchmeldern bei motorisierten Klappen möglich.