Brandschutztüren (Brandschutzdrehtüren)

Brandschutztüren (Brandschutzdrehtüren) dienen der Abschottung von Öffnungen in Gebäudewänden bzw. (Brand-)abschnitts trennenden Wänden, an denen Durchgangsverkehr – z.B. Fußgänger oder Fahrzeuge – für den Geschäftsbetrieb benötigt werden. Hier gibt es verschiedene Ausführungen von ein- und mehrflügeligen Türtypen, die in unterschiedlichen Brandschutzklassen (T30/T90) gefertigt und entsprechend mit Zusatzausstattungen ausgestattet werden, um den jeweilig notwendigen Anforderungen gerecht zu werden.
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse bieten optimalen Schutz für Leben und Sachwerte. So werden z.B. auch spezielle Bereiche (Lacklager) oder in ihrer Funktion besonders wichtige Bereiche (Fluchtwege, Treppenhäuser) durch diese Investitionen geschützt.
Brandschutztüren werden in den hauptsächlichen Bauformen als Stahltüren oder Alu-Rahmen-Türen mit großflächiger Verglasung ausgeführt.
Es werden jedoch auch Türen aus z.B. Holz gefertigt, die neben den Anforderungen an den Brandschutz, z.B. auch das Erscheinungsbild in Altbauten nicht verwerfen. Ein wichtiger Aspekt ist somit auch die nutzungsbedingte Materialbeanspruchung, die von Fall zu Fall beachtet werden muss. So verlangen hochfrequentierte Bereiche nach robusteren Lösungen, die eleganten Aluminiumelemente unterstützen wiederum die repräsentative Optik der modernen Architektur.
Hinzu kommen mögliche Zusatzfunktionen wie elektrische Öffnung oder eine Offenhaltung der Türen durch Feststellanlagen.

Funktion:

Brand- und Rauchschutztüren (RS) werden fest und dicht in benötigte Durchgangsöffnungen eingebaut, und müssen, außer für den Zeitraum der Durchquerung, ganzzeitig verschlossen sein. Die Türanlagen müssen selbsttätig, aus eigener Kraft, schließen können. Ihre Funktion ist gleich einer “normalen” Mehrzwecktür, jedoch erreicht sie aufgrund Ihrer Bauweise und Zusatzaustattungen eine wesentlich höhere Beständigkeit gegenüber Feuer und Rauch.

Vorteile:

– die verschlossene Tür setzt sich nur gering von der Wand ab – kein seitlicher Platz benötigt!
– kostengünstige Lösung zum Verschluss von Öffnungen in Brand(schutz)wänden
– Farbgebung vollflächig möglich
– unterschiedliche Bau- und Materialformen möglich
– fast uneingeschränkte Anpassung an bestehende  bzw. gewünschte architektonische Anforderungen möglich

Brandschutztüren werden nach DIN 4102 in Brandschutzklassen unterteilt und gefertigt und unterliegen zur Prüfung folgenden Normen und Vorschriften.

  • jeweilige Landesbauverordnungen
  • ArbStättV § 53, MBO /LBO § 17
  • DIN 14677 bei zusätzlicher Verwendung von Feststellanlagen

Die häufigsten Brandschutzklassen T30 (feuerhemmend) und T90 (feuerbeständig) können durch die unterschiedlichen Bauweisen –  vollverglaste Rauchschutz-, T30- und T90-Rohrrahmenelementen in Stahl und Alumiunium , über flächenbündige Stahl-Feuerschutztüren bis zu den robusten Türen aus Stahl und Edelstahl – erreicht werden. Hinzu kommen auch individuelle Lösungen wie Ganzglas-Elemente oder Sonderbauformen mit Zustimmung im Einzelfall.
Der Zusatz “-1” (z.B. T30-1 oder T30-2) bezieht sich auf die Anzahl der Flügel des Feuerschutzabschlusses. So handelt es sich bei einer “T90-2 RS” um einen feuerbeständigen, zweiflügeligen Feuerschutzabschluss mit Rauchschutzfunktion! Gerne beraten Sie die Mitarbeiter von TBF Service entsprechend Ihrer Anforderungen zur richtigen Anlage.

 

Bestandteile und Aufbau von Brandschutztüren (Brandschutzdrehtüren)

Türblatt / Türblätter
Die Türblätter können aus unterschiedlichen Materialien gefertigt werden.
Stahltüren werden aus Stahlblech, gefüllt mit nicht brennbarem Material (meist Kalziumsilikat), hergestellt. Das Türblatt verriegelt in der Zarge durch das Schloß (siehe Beschläge) sowie durch Bolzen an der Bandseite, um ein Herausdrücken durch den entstehenden Druck bei Feuer, zu verhindern. Es sind z.B. Verglasungen und andere Zusatzausstattungen wie Türspione und Alarmkontakte möglich. Sofern die Bauteile nicht einseitig befestigt werden – als das Türblatt komplett durchdringen, sind diese nur im Zuge der Produktion zulässig. Ein Durchbohren des Türblattes ist grundsätzlich nicht erlaubt. Änderungen an bestehenden Türanlagen dürfen nur entsprechend Zulassung ausgeführt werden.
Edelstahltüren haben den identischen Aufbau wie Standard-Stahltüren und werden lediglich aus Edelstahl gefertigt.
Die Stahl- oder Alu-Rahmenkonstruktion weist eine großflächige Verglasung, welche durch den entsprechenden Türrahmen – mit oder ohne teilende Sprossen – eingefasst sind, auf.
Holztüren werden – wie auch hier der Name schon sagt – aus Holz gefertigt, welches aufgrund spezieller Fertigungsverfahren ebenfalls den geforderten Schutzzielen gerecht wird.
Bei der Bezeichnung der Flügel, insbesondere bei zweiflügeligen Systemen spricht man von Gangflügel (der erste zu öffnende Flügel) und dem Standflügel (der oftmals geschlossene Flügel).

Hinweise:
Die Verglasungen in Feuerschutzabschlüssen dürfen nur durch eine zugelassene Feuerschutzverglasung ausgeführt werden.
Brandschutztüren müssen als solche gekennzeichnet werden. (siehe Aufkleber)

Zargen und Befestigungen
Die Zargen (ugs. Türrahmen oder Türfutter) von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen werden je nach Anforderung und Beschaffenheit der Wand in Bezug auf die geplante Ausführung der Tür gewählt. Hier gibt es neben der standardisierten Eckzarge viele weitere Möglichkeiten, den notwendigen Befestigungsrahmen für eine Brandschutztür – besonders in Abhängigkeit der Wandart (Beton, Mauerwerk usw.) zu wählen. Gefertigt werden Türzargen wie auch die Türblätter aus Stahl, Edelstahl, Aluminium und Holz.
Die Eckzarge wird auf die Ecke der Türlaibung gesetzt und in der Wand verschraubt, bzw. mit Laschen befestigt. Eine Erweiterung stellt in diesem Fall die Gegenzarge dar, welche von der gegenüberliegenden Seite aufgesetzt und mit der Eckzarge verschraubt bzw. verschweißt wird, um den Effekt einer Umfassungszarge zu erzielen.
Die Umfassungszarge wird in die komplette Wandöffnung eingeschoben bzw. gestellt und verdeckt umseitig die komplette Laibung.
Die Blockzarge wir in die Laibung bzw. direkt auf die Wand aufgesetzt und findet meist bei stumpfem Einbau, also auf eine Wandfläche, Ihren Einsatz.
Sonderzargen – z.B. eine „Mischung“ aus Eck- und Blockzargen sind hier ebenfalls möglich.

Hinweis: Eine Schweißmontage von Türzargen – insbesondere auf umlaufende Stahlrahmen – ist nur in seltenen Fällen, und meist unter speziellen Vorgaben zulässig!

Dichtungen
Brandschutztüren verfügen über Dichtungen, welche neben der „normalen“ Abdichtung gegenüber Zugluft usw. auch feuer- bzw. rauchschutztechnische Gründe haben. Eine umlaufende Gummidichtung schützt vor Rauchdurchtritt zwischen Zarge und Türblatt. Um den Titel „Rauchschutztür“ bzw. „rauchschutz“ zu erfüllen, ist zwingend eine Bodendichtung – also an der Unterkante des Türflügels notwendig. Dies kann als Festanschlag (z.B. mit Schwelle oder Anschlag) sowie als absenkbare Version ausgeführt werden.
Bei Feuerschutztüren kommen meist auch Dichtungen hinzu, welche aus intumeszierendem Material bestehen, das sich bei Einwirkung von Hitze ausdehnt und

Schließmittel und Schließfolgeregelung
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen selbstständig, aus eigener Kraft, schließen können. Dies wird bei kleinen Türen über sogenannte Federbänder erreicht, bei denen bei Türöffnung im Band (auch Scharnier) eine Feder gespannt wird, welche die Tür wieder zu drückt.
Mit Türschließern, unterteilt in Oben- und Bodentürschließer, werden größere Türflügel ausgestattet, bei denen ein größerer Kraftaufwand notwendig ist. Diese funktionieren hydraulisch. Durch die Türöffnung wird im Türschließer ein Öldruck aufgebaut, welcher dazu genutzt wird, den Türflügel wieder zu schließen.
Die unterschiedliche Namensgebung „Oben und Bodentürschließer“ kommt aufgrund des Montageortes, da Obentürschließer (OTS) im oberen Bereich oder oberhalb und Bodentürschließer in einer kleinen Grube unterhalb der Tür montiert werden. Insbesondere bei den OTS gibt es diverse unterschiedliche Ausführungsarten, welche an die gegebene Situation angepasst werden können.
Bei zweiflügeligen Türen ist sicherzustellen, dass die Türflügel richtig verriegeln können. Um dies zu erreichen, wird mittels eines Schließfolgereglers, den es wiederum in unterschiedlichen Funktionsweisen gibt, sichergestellt, dass der „Standflügel“ vor dem „Gangflügel“ schließt.

Sonstige Beschläge
Feuer- und Rauchschutztüren benötigen für Ihre Funktion und gewünschte zusätzliche Qualifikationen entsprechende Beschläge. Hier zählen neben den Dichtungen und Türschließern die folgenden Teile zu den Standardausführungen.
Die Bänder (bzw. Scharniere), welche den Türflügel mit der Zarge und somit der Wand verbinden und die Drehflügelbewegung ermöglichen. Das Schloß (Standard oder Anti-Panik), welches die Verriegelung des Gangflügels im Standflügel bzw. der Zarge übernimmt, kann mit Hilfe des Griffes (als Drücker oder Stangengriff) entriegelt werden. Treibriegel für die Gangflügelverriegelung sowie die in den Schlössern verwendeten Profilzylinder bzw. Blindzylinder, welche die Dichtigkeit des Schlosses gewährleisten.
Zusätzlich werden die Türen oft mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Sonderaustattungen versehen. Hier sind Feststellanlagen, Anti-Panik-Schlösser, Bürstendichtungen und E-Öffner für Zugangskontrollen die häufigsten Ausführungskomponenten, aber auch Alarmanlagenkontakte, deren Verkabelung im Türflügel erfolgen soll, zu nennen.

Steuerung und Bedienelemente (Feststellanlage)
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Offenhaltung von Brandschutzdrehtüren sowie eine Vielzahl von Bedienelementen, welche in Abhängigkeit von der Nutzung der Anlage ausgeführt werden müssen, um den geltenden Vorsachriften zu entsprechen.
Genauere Informationen finden Sie auf unserer Info-Seite zum Thema Feststellanlagen.

Öffnungshilfen
Um die Nutzung bzw. die Öffnung bei z.B. größeren Türen zu vereinfachen oder diese z.B. behindertengerecht auszuführen, besteht die Möglichkeit der Verwendung von zugelassenen Öffnungshilfen.
Lesen Sie hierzu mehr bei den automatischen Türanlagen