Förderanlagenabschlüsse (FAA)

Förderanlagenabschlüsse (FAA) sind Feuerschutzabschlüsse, die zur Abschottung von automatischer Fördertechnik genutzen Öffnungen in Brandabschnittstrennungen verwendet werden.
Ihre Besonderheit finden diese in der meist maßgenauen Anpassung an der z.B. durchgeführten, Fördertechnik sowie der Verknüpfung mit der Steuerung der Fördersysteme, um einen freien Schließbereich gewährleisten zu können.

Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener und pneumatischer Förderanlagen werden kurz „Förderanlagenabschlüsse (FAA)” genannt.
Aufgrund Ihrer Verknüpfung mit der Steuerung der Förderanlage handelt es sich hier um Maschinenteile und gelten somit als Bauteile des Gebäudes. Mit der zusätzlichen Brandschutzfunktion unterscheiden sich Förderanlagenabschlüsse jedoch deutlich von normalen Brandschutztüren oder Brandschutztoren, weshalb den eigenen “Richtlinien für die Zulassung von Feuerschutzabschlüssen im Zuge bahngebundener Förderanlagen” geprüft werden müssen.

Funktion:

Förderanlagenabschlüsse (FAA) werden fest und dicht in bzw. vor benötigte Durchgangsöffnungen eingebaut, und müssen, außer für den Zeitraum der Durchquerung, ganzzeitig verschlossen sein. Um eine dauerhafte Öffnung zu erreichen, finden entsprechend entwickelte und zugelassen Steuerungsanlagen ihren Einsatz. Die FAA müssen selbsttätig, aus eigener Kraft, schließen können. Sie werden in unterschiedlichsten Bauformen, welche ähnlich der Brandschutz-Tür- und Toranlagen sind und in Abhängigkeit der Nutzung bzw. Anforderungen gewählt werden, ausgeführt. Hier ist speziell zu beachten, dass die geplanten Systeme für die Nutzung zugelassen sind.

Vorteile:

– Abschottung der von automatisierter Fördertechnik benötigten Öffnungen in  Wänden und Decken
– unterschiedliche Bau- und Materialformen – je nach Anforderung – möglich
Förderanlagenabschlüsse werden nach DIN 4102 in Brandschutzklassen unterteilt und gefertigt und unterliegen zur Prüfung folgenden Normen und Vorschriften.

  • jeweilige Landesbauverordnungen
  • ArbStättV § 53, MBO /LBO § 17
  • DIN 14677 bei zusätzlicher Verwendung von Feststellanlagen
  • “Richtlinien für die Zulassung von Feuerschutzabschlüssen im Zuge bahngebundener Förderanlagen”

 

Die häufigsten Brandschutzklassen T30 (feuerhemmend) und T90 (feuerbeständig) können durch die unterschiedlichen Bauweisen erreicht werden. Hinzu kommen auch individuelle Lösungen und Größen sowie Sonderbauformen mit Zustimmung im Einzelfall.

 

Unterschiedliche Typen der Förderanlagenabschlüsse (FAA):

Lösungen für die Wand (Zulassungen beachten):
– angepasste Schieberblätter bzw. umhauste Bauzformen – seitlich/horizontal bzw. von oben oder unten/vertikal schließend
– angepasste Schiebetore – seitlich/horizontal bzw. von oben oder unten/vertikal schließend
– angepasste Brandschutz-Rolltore – von oben/vertikal schließend
– angepasste Brandschutz-Sektionaltore – von oben/vertikal schließend
– angepasste flexible Systeme – von oben oder unten/vertikal schließend
– angepasste, 2-flügelige Brandschutz-Drehtüren – seitlich/horizontal, drehend schließend
– angepasste klappende Torblätter – von oben/vertikal schließend

Lösungen für die Decke (T90/Zulassungen beachten):
– angepasste Schieberblätter bzw. umhauste Bauzformen
Hinweis: Die Funktion der hier aufgeführten Bauformen ist grundsätzlich identisch der verglichenen Tür- und Tortypen. Diese werden jedoch an die bestehende Situation bzw. die Fördertechnik angepasst.